Digital Nomad in Italien: Leben, Steuern und Visum
Das italienische Digital-Nomad-Visum, verfügbar seit April 2024, ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, in Italien zu leben und remote zu arbeiten. Dieser Leitfaden behandelt die Voraussetzungen

Du bist kein EU-Bürger und möchtest nach Italien ziehen, um dort remote zu arbeiten? Seit April 2024 ist das offiziell möglich – dank des italienischen Digital-Nomaden-Visums. Doch wie wird man vor Ort besteuert? Welche Regeln gelten? Dieser Leitfaden beantwortet beide Fragen – klar und ohne unnötigen Fachjargon.
Das Digital-Nomaden-Visum: Wer hat Anspruch und wie funktioniert die Beantragung?

Das italienische Digital-Nomaden-Visum wurde durch ein Dekret des Innenministeriums vom 29. Februar 2024 eingeführt und am 4. April 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Es richtet sich ausschließlich an Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, die in Italien leben und dabei remote für ein außerhalb Italiens ansässiges Unternehmen arbeiten möchten.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Um dieses Visum zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes
- Remote-Tätigkeit für ein ausländisches Unternehmen (oder freiberufliche Tätigkeit mit Kunden außerhalb Italiens)
- Nachweis eines Hochschulabschlusses (mindestens 3 Jahre) oder einer einschlägigen Berufserfahrung im eigenen Fachgebiet
- Nachweis eines stabilen Einkommens von mindestens 28.000 € pro Jahr (~2.330 € netto/Monat)
- Gültige Krankenversicherung für Italien (privat oder Einschreibung in den SSN für ca. 2.000 €/Jahr)
- Nachweis einer Unterkunft vor Ort
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag wird beim italienischen Konsulat oder der Botschaft im Wohnsitzland gestellt – noch vor der Ausreise. Nach der Einreise in Italien muss innerhalb von 8 Tagen bei der zuständigen Questura (Polizeipräsidium) ein permesso di soggiorno (Aufenthaltstitel) beantragt werden.
Steuerlicher Wohnsitz: Ab wann zahlst du Steuern in Italien?
Ein Visum zu besitzen bedeutet nicht automatisch, dass man in Italien Steuern zahlt. Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz.
Nach italienischem Steuerrecht gilt man als steuerlich ansässig in Italien, wenn man sich innerhalb eines Jahres mehr als 183 Tage in einer der folgenden Situationen befindet:
- Eintragung in das italienische Einwohnermelderegister (anagrafe)
- Hauptwohnsitz (Familie, Haushalt) befindet sich in Italien
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Italien
Es reicht aus, wenn eine einzige dieser Bedingungen erfüllt ist. Als steuerlich Ansässiger in Italien wird man auf das gesamte weltweite Einkommen besteuert – unabhängig davon, ob es aus Italien oder dem Ausland stammt.
Wie wird dein Einkommen in Italien besteuert?

Als steuerlich Ansässiger in Italien unterliegt das Einkommen der IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche), der italienischen Einkommensteuer. Sie ist progressiv gestaltet und umfasst seit der Reform 2024 vier Stufen:
| Jährliches Einkommensintervall | IRPEF-Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 28.000 € | 23 % |
| 28.001 bis 50.000 € | 35 % |
| Über 50.000 € | 43 % |
Hinzu kommen Regional- und Gemeindesteuern, die je nach Wohnort in der Regel zwischen 1 % und 3 % betragen.
Du verdienst 40.000 € pro Jahr als freiberuflicher Entwickler mit Wohnsitz in Rom.
→ Auf die ersten 28.000 €: 23 % = 6.440 €
→ Auf die nächsten 12.000 €: 35 % = 4.200 €
→ IRPEF gesamt: ca. 10.640 €, also ~26,6 % effektiver Steuersatz
In diesem Zusammenhang ist das Steuerregime interessant, das viele digitale Nomaden anspricht: das Impatriati-Regime.
Das Impatriati-Regime: In den ersten 5 Jahren weniger Steuern zahlen

Italien bietet ein steuerliches Sonderregime für Personen an, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, nachdem sie im Ausland gelebt haben. Die offizielle Bezeichnung: regime impatriati. Der Hauptvorteil: In den ersten 5 Jahren sind nur 50 % der beruflichen Einkünfte steuerpflichtig.
Konkret heißt das: Bei einem Einkommen von 40.000 € werden für die IRPEF-Berechnung nur 20.000 € herangezogen. Die übrigen 20.000 € sind steuerfrei.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- In den 3 vorangegangenen Jahren kein steuerlicher Wohnsitz in Italien (vor 2024: 2 Jahre)
- Verpflichtung, mindestens 4 Jahre steuerlich in Italien ansässig zu bleiben (bei vorzeitigem Wegzug entfällt der Vorteil)
- Ausübung einer Berufstätigkeit auf italienischem Gebiet (einschließlich Remote-Arbeit)
- Das Herkunftsland muss ein Steuer- oder Informationsaustauschabkommen mit Italien geschlossen haben
Gleicher Entwickler, 40.000 € Einkommen, Wohnsitz in Palermo.
→ Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 40 % von 40.000 € = 16.000 €
→ IRPEF auf 16.000 € zum Steuersatz von 23 % = ca. 3.680 €
→ Ersparnis: ~6.960 € gegenüber dem Standardregime
| Situation | Bemessungsgrundlage | Dauer |
|---|---|---|
| Standardregime | 100 % des Einkommens | — |
| Impatriati (Nord / Mitte) | 50 % des Einkommens | 5 Jahre |
| Impatriati (Süditalien) | 40 % des Einkommens | 5 Jahre |
Zusammenfassung
Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt, erhält seit 2024 mit dem offiziellen Digital-Nomaden-Visum Zugang zu Italien. Die Voraussetzungen sind klar: mindestens 28.000 € Jahreseinkommen, Krankenversicherung, Unterkunftsnachweis sowie ein Studienabschluss oder einschlägige Berufserfahrung.
Nach einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen wird man steuerlich ansässig und zahlt IRPEF auf das weltweite Einkommen. Wer jedoch die Bedingungen des Impatriati-Regimes erfüllt, wird nur auf 50 % (oder sogar 40 % in Süditalien) der beruflichen Einkünfte besteuert – und das für 5 Jahre.
Wo anfangen? Termin beim nächsten italienischen Konsulat vereinbaren, Einkommensnachweise zusammenstellen und sich von Anfang an von einem auf italienisches Steuerrecht spezialisierten Steuerberater begleiten lassen. Das ist die lohnendste Investition, die du tätigen kannst.
FAQ zum italienischen Digital-Nomaden-Visum
Steht das italienische Digital-Nomaden-Visum allen Nicht-EU-Staatsangehörigen offen?
Grundsätzlich ja – das Visum steht allen Staatsangehörigen außerhalb der Europäischen Union offen, die die Voraussetzungen erfüllen (Einkommen, Abschluss oder Berufserfahrung, Krankenversicherung). Für bestimmte Länder können spezifische Einschränkungen gelten. Informiere dich immer beim italienischen Konsulat in deinem Wohnsitzland.
Muss ich in Italien Steuern zahlen, wenn ich weiterhin Kunden in meinem Heimatland habe?
Ja – sobald du steuerlich in Italien ansässig bist (mehr als 183 Tage vor Ort), wirst du auf dein gesamtes weltweites Einkommen besteuert, einschließlich ausländischer Einkünfte. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und deinem Herkunftsland schützt dich in der Regel davor, dieselbe Einkommensquelle doppelt versteuern zu müssen.
Gilt das Impatriati-Regime automatisch oder muss es beantragt werden?
Es gilt nicht automatisch. Als Angestellter musst du deinem Arbeitgeber eine eidesstattliche Erklärung vorlegen. Als Selbständiger gibst du es in deiner italienischen Steuererklärung an. In beiden Fällen bist du selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob du alle Voraussetzungen erfüllst.



