Erbschaft in Italien: Rechte, Steuern und Verfahren 2026
Alles über Erbschaften in Italien: Rechte, Steuern und Verfahren 2026 – ein umfassender Leitfaden von Aller en Italie für eine optimale Nachlassplanung.

Sie haben eine Villa in der Toskana oder eine Wohnung in Rom geerbt. Oder Sie leben seit einigen Jahren in Italien und beginnen, sich ernsthaft mit der Übertragung Ihres Vermögens zu beschäftigen. In beiden Fällen gelten für die Erbschaft in Italien klare Regeln — die sich in mancher Hinsicht erheblich von dem unterscheiden, was Sie aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kennen. Ohne den richtigen Überblick kann das teuer werden.
Ob es um das anwendbare italienische Erbrecht, die Freibeträge 2026, die Immobilienbesteuerung (einschließlich IMU), die Rolle des Notars oder die Neuerungen durch das D.Lgs. 123/2025 (in Kraft seit dem 1. Januar 2026) geht — dieser Leitfaden gibt Ihnen einen klaren und praxisnahen Überblick. Kein unnötiges Fachjargon: nur das Wesentliche, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Italienisches Erbrecht: Welcher rechtliche Rahmen gilt?
Dies ist die erste und keineswegs triviale Frage. Seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ihr Grundprinzip ist einfach: Die Erbschaft richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Konkret bedeutet das: Wer seit mehreren Jahren in Italien lebt, unterliegt bei seinem Tod dem italienischen Erbrecht — auch für Vermögenswerte im Ausland, mit wenigen Ausnahmen. Die EU-Verordnung bietet jedoch eine wichtige Wahlmöglichkeit: Sie können zu Lebzeiten bestimmen, dass Ihre Erbschaft dem Recht Ihrer Staatsangehörigkeit unterliegen soll. Als deutscher Staatsangehöriger können Sie also deutsches Erbrecht wählen — vorausgesetzt, Sie legen dies ausdrücklich in einem Testament fest.
Diese Rechtswahl — die sogenannte professio juris — muss klar formuliert sein. Ohne Testament mit einer entsprechenden Klausel gilt bei gewöhnlichem Aufenthalt in Italien automatisch das italienische Recht.
Der Unterschied ist bedeutsam, denn beide Systeme weichen insbesondere bei den Pflichtteilen, der Stellung des Ehepartners und dem Umgang mit Schulden des Erblassers voneinander ab. In der Praxis kann das italienische Erbrecht für direkte Familienangehörige steuerlich günstiger sein — ein Grund, warum immer mehr deutsch-italienische Familien ihre Vermögensplanung am italienischen Rahmen ausrichten.
Erbfolge nach italienischem Recht und die Frage der italienischen Staatsbürgerschaft
Wie im deutschen Recht richtet sich die Erbfolge nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Ohne Testament wird das Vermögen wie folgt verteilt:
1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel …) und der überlebende Ehepartner
2. Ordnung: Eltern, Geschwister (und deren Abkömmlinge)
3. Ordnung: Weitere Vorfahren (Großeltern …)
Darüber hinaus: weitere Verwandte bis zum 6. Grad — danach fällt das Erbe an den italienischen Staat
Der Ehepartner nimmt im italienischen Erbrecht eine zentrale Stellung ein, die oft günstiger ist als in anderen Ländern:
Bei einem Kind: Ehepartner und Kind erhalten je die Hälfte
Bei mehreren Kindern: der Ehepartner erhält 1/3, die Kinder teilen sich 2/3
Ohne Kinder und Vorfahren: der Ehepartner erbt das gesamte Vermögen
Das italienische Recht sieht außerdem Pflichtteile (quote legittime) vor, die nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung schützen. Der Ehepartner steht in der Pflichtteilshierarchie an erster Stelle, noch vor den Kindern — eine Besonderheit, die bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen ist.
Für unverheiratete Paare ist ein wichtiger Hinweis angebracht: Das italienische Recht gewährt nicht verheirateten Lebenspartnern keinerlei Erbrecht. Nur ein Testament kann sie absichern, und auch das nur im Rahmen des frei verfügbaren Teils des Nachlasses.
Italienische Staatsbürgerschaft und Erbschaft: Wer italienische Wurzeln hat und die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (jus sanguinis) anstreben möchte, sollte wissen, dass dies unmittelbare erbrechtliche Folgen haben kann. Mit der italienischen Staatsbürgerschaft werden Sie vollwertiger Erbe nach italienischem Recht — mit denselben Rechten und Freibeträgen wie ein in Italien ansässiger Bürger. Das kann auch den Zugang zum Grundbuch und die notariellen Formalitäten erleichtern. Das Verfahren zur Anerkennung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist vom Erbverfahren getrennt, beide sind jedoch in vielen deutsch-italienischen Familien eng miteinander verknüpft.
Erbschaftsteuer in Italien: Steuersätze, Freibeträge und IMU 2026

Gute Nachrichten für direkte Angehörige: 2026 zählt Italien nach wie vor zu den europäischen Ländern mit der geringsten Erbschaftsteuerbelastung. Zwei Reformen zusammen machen den Rahmen noch übersichtlicher.
Was sich ab dem 1. Januar 2026 ändert: Das Gesetzesdekret 123/2025 (Testo Unico delle imposte indirette) fasst alle Regelungen zu Erbschaft, Schenkung, Hypothekar- und Katasterrechten in einem einheitlichen Regelwerk zusammen. Es ändert weder Steuersätze noch Freibeträge, schafft aber mehr Klarheit und vereinfacht den Rechtsrahmen. Die wichtigste steuerliche Neuerung 2026 ist die Abschaffung des sogenannten Coacervo-Mechanismus: Die Freibeträge für Erbschaft und Schenkung werden nun vollständig getrennt behandelt — jeweils eine Million Euro, unabhängig voneinander.
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag (2026) | Steuersatz darüber |
|---|---|---|
Ehepartner / Kinder | 1.000.000 € pro Erbe | 4 % |
Geschwister | 100.000 € | 6 % |
Andere Verwandte (bis zum 4. Grad) | Kein Freibetrag | 6 % |
Alle übrigen Erben | Kein Freibetrag | 8 % |
Personen mit schwerer Behinderung | 1.500.000 € geschützt | Normaler Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad |
2026: Freibeträge für Erbschaft und Schenkung nun getrennt (Ende des Coacervo). Steuersätze bestätigt durch D.Lgs. 123/2025, in Kraft seit 1. Januar 2026. |
Zu den Erbschaftsteuern kommen bei Immobilien Hypothekar- und Katastergebühren hinzu: 2 % Hypothekarsteuer und 1 % Katastersteuer, berechnet auf den Katasterwert (in der Regel 30 bis 40 % unter dem Marktwert). Wenn der Erbe die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt, werden diese Steuern auf einen Pauschalbetrag von jeweils 200 € reduziert.
IMU in Italien 2025/2026: Was nach der Erbschaft zu zahlen ist
Die Erbschaftsteuer ist nur ein Teil der steuerlichen Gesamtbelastung. Sobald das Eigentum übertragen ist, wird der Erbe zum Eigentümer — und ist damit möglicherweise zur Zahlung der IMU (Imposta Municipale Unica), der italienischen Grundsteuer, verpflichtet.
Wer zahlt? Jeder Eigentümer einer Immobilie in Italien, die nicht als Hauptwohnsitz (abitazione principale) genutzt wird. Ein Erbe, der eine geerbte Wohnung in Rom behält, ohne dort zu wohnen, ist jährlich IMU-pflichtig.
Steuersatz 2025/2026: Der Grundsteuersatz beträgt 0,76 % des aufgewerteten Katasterwerts, wobei die Gemeinden den Satz zwischen 0,4 % und 1,06 % festlegen können. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Satz fest — informieren Sie sich auf der Website der zuständigen Gemeinde oder bei der Agenzia delle Entrate.
Befreiungen: Der Hauptwohnsitz (abitazione principale) der normalen Katasterklasse (nicht A/1, A/8, A/9) ist von der IMU befreit. Zweitwohnungen, Ferienhäuser und vermietete Immobilien sind hingegen steuerpflichtig.
Zwei jährliche Fälligkeiten: eine Vorauszahlung im Juni (50 % des auf Basis des Vorjahres berechneten Betrags) und die Restzahlung im Dezember, angepasst an den endgültigen Gemeindesatz des laufenden Jahres.
Wenn Sie eine Immobilie in Italien erben und im Ausland wohnen, sollten Sie die IMU ab dem ersten Jahr in Ihre jährliche Budgetplanung einrechnen. Der Betrag kann je nach Gemeinde und Katasterwert der Immobilie erheblich variieren.
️ Hinweis: Das D.Lgs. 123/2025 (Testo Unico) ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Das Decreto Milleproroghe (DL 200/2025) hat das Inkrafttreten bestimmter steuerlicher Einheitstexte auf den 1. Januar 2027 verschoben — klären Sie mit Ihrem Notar oder Rechtsanwalt, welche Regelungen zum Zeitpunkt des Erbfalls konkret für Ihre Situation gelten.
Vergleich Deutschland / Italien: Wer zahlt weniger?
Diese Frage stellt sich in deutsch-italienischen Familien immer wieder: Ist es steuerlich günstiger, in Deutschland oder in Italien zu erben? Die Antwort hängt vom Verwandtschaftsgrad ab, aber in den meisten Fällen ist die italienische Erbschaftsteuer deutlich günstiger — insbesondere für direkte Abkömmlinge.
Verwandtschaftsgrad | Deutschland — Freibetrag | Deutschland — Steuersatz | Italien — Freibetrag (2026) | Italien — Steuersatz |
|---|---|---|---|---|
Ehepartner | 500.000 € | 7 % bis 30 % | 1.000.000 € | 4 % |
Kinder | 400.000 € pro Kind | 7 % bis 30 % | 1.000.000 € pro Kind | 4 % |
Geschwister | 20.000 € | 15 % bis 43 % | 100.000 € | 6 % |
Nichten / Neffen | 20.000 € | 15 % bis 43 % | Kein Freibetrag | 6 % |
Dritte (ohne Verwandtschaft) | 20.000 € | 30 % bis 50 % | Kein Freibetrag | 8 % |
Quellen: ErbStG Deutschland & D.Lgs. 123/2025 Italien — Vergleich 2026. Deutsche Freibeträge und Steuersätze gemäß §§ 15–19 ErbStG. In Italien beträgt der Freibetrag für Ehepartner 1 Mio. € mit 4 % darüber. |
Konkretes Beispiel: Ein Kind erbt Immobilienvermögen in Italien im Wert von 1.500.000 €. In Deutschland fiele Erbschaftsteuer auf 1.100.000 € an (nach Abzug des Freibetrags von 400.000 €) zu einem progressiven Steuersatz von bis zu 19 %, was etwa 190.000 € Steuer ergäbe. In Italien 2026 gilt ein Freibetrag von 1.000.000 €: Es werden nur 4 % auf 500.000 € fällig — also 20.000 €. Der Unterschied spricht für sich.
Zwei wichtige Nuancen: Beim Ehepartner bietet Deutschland mit einem Freibetrag von 500.000 € ebenfalls einen erheblichen Schutz. Und für Erbschaften zwischen fremden Personen ohne Verwandtschaft sind beide Länder steuerlich hart, wobei Deutschland mit bis zu 50 % noch deutlich über dem italienischen Höchstsatz von 8 % liegt.
Erbschaft in Italien, wenn die Familie im Ausland lebt: Was ist zu tun?
Dies ist eine der häufigsten — und belastendsten — Situationen. Der Verstorbene lebte in Italien, besaß dort eine Wohnung oder ein Familienhaus, aber seine Kinder und sein Ehepartner wohnen im Ausland. Was passiert konkret bei einer Erbschaft in Italien, wenn alle Erben ihren Wohnsitz außerhalb Italiens haben?
Erster Punkt: Hatte der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien, gilt das italienische Recht für die gesamte Erbschaft (EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012) — es sei denn, ein Testament enthält eine abweichende Rechtswahl. Ausländische Erben müssen daher für die in Italien belegenen Vermögenswerte kein ausländisches Erbrecht anwenden.
Was im Ausland ansässige Erben tun müssen:
Einen Codice Fiscale (italienische Steuernummer) beantragen — unerlässlich für jede Behördenformalität in Italien. Er kann beim zuständigen italienischen Konsulat gegen Vorlage eines Ausweisdokuments beantragt werden.
Die Erbschaftserklärung (dichiarazione di successione) einreichen — bei der Agenzia delle Entrate innerhalb von einem Jahr nach dem Todestag. Nicht in Italien ansässige Erben können die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein einsenden.
Einen Fachmann vor Ort beauftragen — einen Notar oder einen auf italienisches Recht spezialisierten Rechtsanwalt — für die Katasterformalitäten, die Bewertung der Vermögenswerte und die Verwaltung des Verfahrens. Für Erben, die kein Italienisch sprechen, ist dies praktisch unumgänglich.
Ausreichend Zeit einplanen: Zwischen Erbschaftserklärung, Steuerzahlung (innerhalb von 90 Tagen), voltura catastale und einer möglichen Aufteilung zwischen Miterben in verschiedenen Ländern sind oft 12 bis 24 Monate zu veranschlagen, bis eine solche Erbschaft abgeschlossen ist.
Und auf Seiten des Wohnsitzlandes? Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich ansässig ist und Immobilien in Italien erbt, sollte prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Das zwischen Italien und Deutschland geltende Abkommen regelt, dass in Italien belegene Immobilien grundsätzlich nur in Italien besteuert werden.
Betrifft die Erbschaft in Italien eine Immobilie?
Bevor die Erbschaft abgewickelt wird, kann es sinnvoll sein, den Wert der Immobilie schätzen zu lassen, einen möglichen Verkauf oder eine Vermietung vorzubereiten und die steuerlichen Folgen (IMU, Hypothekar- und Katastergebühren) zu verstehen. Unser Team bei Aller en Italie kann Sie an die richtigen Ansprechpartner vermitteln — Notar, Immobilienmakler und spezialisierter Rechtsanwalt.
Eine zusätzliche Schwierigkeit: Wenn mehrere Erben in verschiedenen Ländern ansässig sind, wird die Organisation der Erbauseinandersetzung zum logistischen Kraftakt. Vollmachten, beglaubigte Übersetzungen und oft auch ein Aufenthalt in Italien sind erforderlich. Besser, man plant das im Voraus, als es im Trubel der Trauer zu überstürzen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Erbschaftsteuer nicht zweimal zahlen
Dies ist einer der häufigsten Unsicherheitspunkte: Muss man sowohl im Heimatland als auch in Italien Erbschaftsteuer zahlen? Die Antwort lautet grundsätzlich nein — dank der jeweiligen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerbereich.
Die Aufteilungsregeln lauten wie folgt:
Immobilien: besteuert in dem Land, in dem sie sich physisch befinden (eine Wohnung in Mailand → Besteuerung in Italien; ein Haus in Deutschland → Besteuerung in Deutschland)
Bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Aktien …): besteuert nach dem steuerlichen Wohnsitz des Erblassers
Anteile an immobilienhaltenden Gesellschaften: besteuert dort, wo sich die Immobilie befindet
Bei gemischten Situationen — Erblasser mit steuerlichem Wohnsitz im Ausland und Vermögen in Italien — kann das Wohnsitzland grundsätzlich den gesamten weltweiten Nachlass besteuern, gewährt aber eine Steueranrechnung in Höhe der in Italien gezahlten Steuer, begrenzt auf die im Wohnsitzland auf diese Vermögenswerte entfallende Steuer.
In Deutschland können die Erbschaftsteuersätze bei komplexen Verwandtschaftsverhältnissen bis zu 50 % betragen. In Italien liegt der Höchstsatz bei 8 %, und direkte Familienangehörige profitieren von einem Freibetrag von einer Million Euro pro Erbe im Jahr 2026. Der Unterschied ist erheblich.
Ein wichtiger Hinweis: Wer im Ausland ansässig ist und Vermögen in Italien erbt, sollte frühzeitig prüfen, welche nationalen Regelungen greifen könnten. Eine Doppelbesteuerung bleibt ein reales Risiko, wenn die Situation nicht mit Hilfe eines auf internationales Erbrecht spezialisierten Experten vorausschauend geplant wird.
Ein Testament in Italien errichten: Was Sie wissen müssen

In Italien gibt es zwei Hauptformen des Testaments, die dem deutschen Recht ähneln:
Das eigenhändige Testament (testamento olografo): vollständig handgeschrieben, datiert und unterzeichnet. Es bedarf keines Notars, muss aber sorgfältig aufbewahrt und nach dem Tod durch einen Notar oder ein Gericht eröffnet werden.
Das öffentliche Testament (testamento pubblico): vor einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen errichtet. Es bietet mehr Rechtssicherheit und wird im nationalen Testamentsregister (Registro Generale dei Testamenti) eingetragen.
Ein Testament ermöglicht Ihnen insbesondere:
Die Ausübung der professio juris, um das Recht Ihres Heimatlandes anstelle des italienischen Rechts zu wählen
Einen bestimmten Erben zu begünstigen (im Rahmen der Pflichtteile)
Einen unverheirateten Lebenspartner abzusichern, der sonst nach italienischem Erbrecht keinerlei Ansprüche hat
Die künftige Steuerlast durch eine koordinierte Schenkungsstrategie zu reduzieren — mit nun zwei getrennten Freibeträgen ab 2026 (Ende des Coacervo)
Klauseln zu einem Familientrust oder einer Holdingstruktur aufzunehmen, falls dies sinnvoll ist
Wer als Expatriate in Italien lebt und Vermögen in beiden Ländern besitzt, sollte dringend ein Testament errichten, das das anwendbare Recht ausdrücklich benennt. Andernfalls riskieren Ihre Erben kostspielige Rechtsunsicherheiten — und mitunter jahrelange Verfahren.
Die praktischen Schritte bei einer Erbschaft in Italien
Eine Erbschaft in Italien abzuwickeln erfordert eine Reihe von Verwaltungsschritten, die nicht vernachlässigt werden sollten. Hier sind die wichtigsten im Jahr 2026:
Codice Fiscale (italienische Steuernummer) beantragen: Wenn Sie als ausländischer Erbe keine italienische Steuernummer haben, ist dies der erste Schritt. Ohne sie ist keine Behördenformalität in Italien möglich.
Erbschaftserklärung (dichiarazione di successione): elektronisch bei der Agenzia delle Entrate innerhalb von einem Jahr nach dem Todestag einzureichen. Die Steuer wird selbst berechnet; die Zahlung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Einreichung. Nicht in Italien ansässige Erben können die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein einsenden.
Bestandsaufnahme und Bewertung des Nachlasses: Immobilien, bewegliches Vermögen und Forderungen müssen erfasst und bewertet werden. Bei Immobilien dient der Katasterwert als steuerliche Bemessungsgrundlage.
Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft: Die Erben können die Erbschaft vorbehaltlos annehmen oder unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (accettazione con beneficio d'inventario) — um ihre Haftung für Schulden auf den Wert des erhaltenen Vermögens zu begrenzen. Diese Option wird dringend empfohlen, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers unklar sind.
Katasterumschreibung (voltura catastale): Innerhalb von 30 Tagen nach der Erbschaftserklärung müssen die Immobilien im Kataster und im Grundbuch (Conservatoria) auf die Erben umgeschrieben werden. Ohne diesen Schritt ist die Eigentumsübertragung Dritten gegenüber nicht wirksam.
IMU-Pflicht wahrnehmen: Ab dem ersten Jahr nach der Übertragung muss der Erbe, der eine Immobilie nicht als Hauptwohnsitz nutzt, die IMU 2025/2026 entrichten. Melden Sie Ihre Eigenschaft als neuer Eigentümer bei der zuständigen Gemeinde an.
Auseinandersetzung unter Miterben: Bei mehreren Erben erfolgt eine gütliche oder gerichtliche Erbauseinandersetzung. In der Praxis kann die Erbengemeinschaft mehrere Jahre andauern, wenn die Erben in verschiedenen Ländern wohnen — planen Sie das frühzeitig ein!
Praktischer Tipp: Bei grenzüberschreitenden Erbschaften ist ein zweisprachiger Notar oder Rechtsanwalt unerlässlich, um beide Verfahren zu koordinieren und steuerliche Fehler oder Verzögerungen zu vermeiden. Die Kosten für einen Spezialisten sind im Verhältnis zu den Vermögenswerten überschaubar.
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Fazit
Eine Erbschaft in Italien ist nicht zwangsläufig komplizierter als im eigenen Heimatland — aber sie gehorcht eigenen Regeln, die man kennen sollte, besonders wenn man in beiden Ländern Vermögen besitzt. Das italienische Erbrecht ist bei der Weitergabe in direkter Linie insgesamt milder, und die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen bieten einen wirksamen Schutz vor einer doppelten Besteuerung.
Ab 2026 schafft der neue Testo Unico (D.Lgs. 123/2025) mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Rechtsrahmen, und die Abschaffung des Coacervo-Mechanismus eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten: Es ist nun möglich, jedem Kind oder Ehepartner bis zu eine Million Euro per Schenkung und eine Million Euro per Erbschaft zu übertragen — also insgesamt zwei Millionen Euro völlig steuerfrei pro direktem Erben. Nicht zu vergessen: Der Besitz einer geerbten Immobilie bringt jährliche Pflichten mit sich, allen voran die IMU 2025/2026, die ab dem ersten Jahr in die Finanzplanung einbezogen werden sollte.
Die wichtigste Botschaft: Warten Sie nicht auf den Erbfall, um sich diese Fragen zu stellen. Wer frühzeitig handelt — durch ein gut verfasstes Testament, eine ausdrückliche Rechtswahl und eine darauf abgestimmte Vermögensplanung — kann für seine Erben einen erheblichen Unterschied machen. Ob Ihre Familie in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder in Italien lebt: Holen Sie sich noch heute Rat bei einem auf deutsch-italienische Fälle spezialisierten Experten.
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Das Netzwerk von Aller en Italie — Notare, Rechtsanwälte und Vermögensberater mit Spezialisierung auf deutsch-italienische Fälle — hilft Ihnen dabei, die Übertragung Ihres Vermögens in Italien rechtssicher zu gestalten, ob es sich um eine Wohnung in Rom, eine Villa in der Toskana oder eine komplexe grenzüberschreitende Erbschaft handelt.
FAQ — Häufige Fragen zur Erbschaft in Italien
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Italien im Jahr 2026?
Im Jahr 2026 gelten in Italien folgende Erbschaftsteuersätze: 4 % für Ehepartner und Kinder nach einem Freibetrag von 1.000.000 € pro Erben; 6 % für Geschwister (Freibetrag 100.000 €); 6 % für andere Verwandte bis zum 4. Grad (kein Freibetrag); 8 % für alle übrigen Erben. Wichtige Neuerung 2026: Ende des Coacervo — Erbschaft- und Schenkungsfreibeträge werden nun getrennt behandelt, was eine steuerfreie Übertragung von bis zu 2 Millionen Euro pro direktem Erben ermöglicht.
Welches Recht gilt bei einer Erbschaft in Italien, wenn die Familie im Ausland lebt?
Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 gilt das italienische Recht, sofern der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte — auch wenn alle Erben im Ausland wohnen. Diese müssen einen Codice Fiscale beantragen, innerhalb eines Jahres eine Erbschaftserklärung bei der Agenzia delle Entrate einreichen und die italienische Erbschaftsteuer entrichten. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen verhindern eine doppelte Besteuerung der in Italien belegenen Immobilien.
Kann ein ausländischer Staatsangehöriger eine Immobilie in Italien erben?
Ja, ohne jede Einschränkung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Ausländische Staatsangehörige können eine Immobilie in Italien erben, einen Codice Fiscale beantragen, die Erbschaftserklärung einreichen und die voltura catastale durchführen. Danach unterliegen sie der italienischen IMU, sofern die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen stellt sicher, dass nur Italien diese Immobilie besteuert.
Was ist die IMU in Italien und muss sie nach einer Erbschaft gezahlt werden?
Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist die italienische Grundsteuer. 2025/2026 beträgt ihr Grundsteuersatz 0,76 % des aufgewerteten Katasterwerts, wobei die Gemeinden den Satz zwischen 0,4 % und 1,06 % festlegen. Sobald Sie Eigentümer einer geerbten Immobilie in Italien werden, die Sie nicht als Hauptwohnsitz nutzen, sind Sie jährlich IMU-pflichtig — im Juni (Vorauszahlung) und im Dezember (Restzahlung). Der als normaler Hauptwohnsitz genutzte und in einer regulären Katasterklasse eingestufte Wohnsitz ist befreit.
Muss man Erbschaftsteuer sowohl im Heimatland als auch in Italien zahlen?
Nicht zwingend. Die jeweiligen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen regeln das Besteuerungsrecht: Immobilien werden dort besteuert, wo sie liegen; bewegliches Vermögen folgt dem steuerlichen Wohnsitz des Erblassers. Bei Überschneidungen ist eine Steueranrechnung vorgesehen. Lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem auf internationales Erbrecht spezialisierten Notar oder Rechtsanwalt analysieren.



