Zweitwohnsitz in Italien: Steuern, Schritte und Tipps
Immer mehr Menschen kaufen einen Zweitwohnsitz in Italien. Dieser Artikel erklärt die steuerlichen Aspekte, die Kaufschritte und gibt praktische Tipps für einen erfolgreichen Kauf.

Eine Terrasse mit Blick auf die toskanischen Hügel, eine Wohnung in den Gassen der sizilianischen Altstadt, ein Steinhaus in Apulien … Italien begeistert, und immer mehr deutschsprachige Europäer machen den Traum wahr und kaufen dort eine Ferienimmobilie. Doch zwischen dem Herzklopfen beim ersten Besuch und der Unterschrift beim Notar liegt ein Labyrinth aus Verwaltungsvorschriften und Steuerregeln – und der ist nicht unbedingt der angenehmste Teil der Reise. Die gute Nachricht: Er ist auch nicht unüberwindbar. Wer die italienischen Spielregeln kennt, bevor er kauft, ist klar im Vorteil. In diesem Artikel erklären wir alles Wichtige rund um die Ferienimmobilie in Italien: rechtliche Definition, laufende Steuerbelastung, Kaufschritte, Verwaltung aus der Ferne und Möglichkeiten zur Renditesteigerung.
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Mein Angebot erstellen →Prima casa vs. seconda casa: Was ist der konkrete Unterschied?
Im italienischen Recht ist die Unterscheidung zwischen prima casa (Hauptwohnsitz) und seconda casa (Zweitwohnsitz) grundlegend: Sie bestimmt fast alle Steuerregeln, die auf Ihre Immobilie angewendet werden.
Damit eine Immobilie als prima casa anerkannt wird, müssen Sie dort Ihren Hauptwohnsitz begründen – das heißt, Sie müssen offiziell in der Gemeinde gemeldet sein (iscritto all'anagrafe), in der sich die Immobilie befindet. Für Ausländer ohne Wohnsitz in Italien ist diese Voraussetzung in der Regel schwer zu erfüllen: Wer im Ausland lebt, dessen Immobilie in Italien wird automatisch als seconda casa eingestuft – unabhängig davon, wie sehr man das Objekt schätzt.
Die unmittelbare Folge: Sie profitieren nicht von den steuerlichen Vorteilen, die der prima casa vorbehalten sind – weder beim Kauf (höhere Steuersätze) noch im laufenden Betrieb (Befreiung von der IMU). Das ist der Ausgangspunkt für Ihre gesamte Finanzplanung.
Hinweis: Manche Käufer erwägen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien zu verlegen, um vom prima-casa-Status zu profitieren – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die gesamte steuerliche Situation, die eine eingehende Beratung durch einen Experten erfordert.
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Jessica Colpin, Mitgründerin — Maisons & Jardins France, Jan.–Feb. 2026
Steuern auf Ferienimmobilien in Italien: Was Sie jedes Jahr zahlen

Für viele Käufer kommt es böse überraschend: Eine Ferienimmobilie in Italien verursacht Jahr für Jahr laufende Steuerkosten. Hier ein Überblick über das, was auf Sie zukommt.
Die IMU: die wichtigste Steuer auf die seconda casa
Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist das italienische Äquivalent zur Grundsteuer – mit einer Besonderheit: Sie gilt für Zweitwohnungen, während die prima casa seit 2015 davon befreit ist (außer bei Luxusimmobilien).
Die Berechnung basiert auf dem Katasterwert der Immobilie (rendita catastale), multipliziert mit einem kategorienspezifischen Koeffizienten und anschließend mit einem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Steuersatz. In der Praxis liegen die Sätze zwischen 0,86 % und 1,06 % des neu berechneten Katasterwertes. Erfreulich: Der italienische Katasterwert liegt häufig deutlich unter dem Marktwert, weshalb die IMU in der Regel günstiger ausfällt als eine vergleichbare Grundsteuer anderswo.
Die IMU wird in zwei Raten gezahlt: eine Vorauszahlung im Juni und die Restzahlung im Dezember.
TARI und weitere Gemeindeabgaben
Die TARI (Müllgebühr) ist von jedem Eigentümer oder Mieter zu entrichten – auch bei Ferienimmobilien. Die Höhe richtet sich nach der Wohnfläche und der Gemeinde. Hinzu können regionale oder kommunale Zuschläge (addizionali) kommen, je nach Ihrer individuellen Situation.
Doppelbesteuerung: Was sagt das Doppelbesteuerungsabkommen?
Deutschland und Österreich haben jeweils ein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien abgeschlossen, das eine doppelte Besteuerung grundsätzlich verhindert. Bei einer in Italien gelegenen Immobilie sind Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne vorrangig in Italien steuerpflichtig. Im jeweiligen Heimatland müssen diese Einkünfte zwar deklariert werden, jedoch wird die in Italien gezahlte Steuer in der Regel als Steuergutschrift angerechnet. Lassen Sie Ihre persönliche Situation von einem spezialisierten Steuerberater prüfen.
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Termin buchenFerienimmobilie in Italien kaufen: die wichtigsten Schritte von A bis Z
Der Immobilienkauf in Italien folgt einem klar geregelten Ablauf mit mehreren verbindlichen Meilensteinen. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick.
1. Codice fiscale beantragen
Zuerst benötigen Sie einen codice fiscale – das italienische Pendant zur Steueridentifikationsnummer. Er ist unerlässlich, um Verträge zu unterzeichnen, ein Bankkonto zu eröffnen oder Steuern in Italien zu zahlen. Er kann innerhalb weniger Tage beim italienischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder direkt in Italien bei der Agenzia delle Entrate beantragt werden.
2. Den Vorvertrag (compromesso) unterzeichnen
Der contratto preliminare di compravendita (Vorvertrag) bindet beide Parteien rechtlich. In diesem Schritt wird eine Anzahlung (caparra) geleistet – in der Regel 10 bis 20 % des Kaufpreises. Treten Sie zurück, verlieren Sie die caparra; tritt der Verkäufer zurück, muss er Ihnen den doppelten Betrag erstatten.
3. Die Unterzeichnung des rogito beim Notar
Der rogito ist die notarielle Kaufurkunde. Er muss zwingend vor einem italienischen Notar (notaio) unterzeichnet werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Grunderwerbsteuer und sonstige Abgaben fällig. Anders als in Deutschland oder Österreich wählt in der Regel der Käufer den Notar.
4. Fristen und wichtige Prüfpunkte
Zwischen compromesso und rogito sind üblicherweise 1 bis 3 Monate einzuplanen. Lassen Sie vor der Unterzeichnung des Vorvertrags unbedingt eine visura catastale (Katasterauszug) und eine Hypothekenprüfung (ispezione ipotecaria) durchführen. Versteckte Mängel und unregelmäßige Katastereintragungen sind in Italien reale Risiken – besonders bei älteren oder ländlichen Immobilien.
Kaufnebenkosten: Wie viel mehr zahlt man bei einer Ferienimmobilie?
Einer der häufigsten Fehler ausländischer Käufer ist es, die Erwerbsnebenkosten einer seconda casa zu unterschätzen. Sie liegen deutlich über denen, die bei einer prima casa anfallen.
Steuer / Abgabe | Prima casa | Seconda casa |
|---|---|---|
Imposta di registro (Bestandsimmobilie) | 2 % | 9 % |
MwSt. / IVA (Neubau, Bauträger) | 4 % | 10 % |
Imposta ipotecaria + catastale | 50 € + 50 € | 50 € + 50 € |
Notargebühren | 1 bis 2,5 % (variabel) |
Bei einem Kauf einer Bestandsimmobilie für 200.000 € macht der Unterschied bei der Grunderwerbsteuer rund 14.000 € mehr für eine seconda casa im Vergleich zur prima casa aus. Dieser Betrag sollte von Beginn an in Ihre Budgetplanung einfließen.
Gut zu wissen: Bestimmte Renovierungsmaßnahmen an einer Ferienimmobilie können Anspruch auf italienische Steuervergünstigungen begründen (Bonus Ristrutturazione, Ecobonus). Diese Programme ändern sich regelmäßig – lassen Sie den aktuellen Geltungsbereich von einem Fachmann prüfen.
Ihre Ferienimmobilie vermieten: Regeln, Steuern und Rentabilität

Die Ferienimmobilie während der Abwesenheit zu vermieten ist weit verbreitet, insbesondere in touristischen Regionen. Italien hat hierfür einen spezifischen Rechtsrahmen geschaffen.
Ferienvermietung: gesetzliche Pflichten
Seit 2021 müssen Eigentümer, die ihre Immobilie kurzfristig vermieten (unter 30 Tage), einen CIN (Codice Identificativo Nazionale) beantragen, der für jedes Online-Inserat Pflicht ist. Diese Nummer muss in allen Anzeigen auf Airbnb, Booking und anderen Plattformen erscheinen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Die cedolare secca: vereinfachte Pauschalbesteuerung
Für Mieteinnahmen können Sie die cedolare secca wählen – eine Pauschalsteuer, die die reguläre IRPEF ersetzt. Bei Kurzzeitvermietungen (affitti brevi) beträgt der Steuersatz 21 % auf die ersten 2.333 € jährlicher Mieteinnahmen, danach 26 %. Das ist häufig vorteilhafter als der progressive IRPEF-Tarif, insbesondere für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Italien.
Plattformen wie Airbnb behalten automatisch 21 % Quellensteuer ein und führen diese im Namen des Eigentümers an die Agenzia delle Entrate ab.
Erklärungspflichten im Heimatland
Als steuerpflichtiger Wohnsitzinhaber außerhalb Italiens müssen Sie Ihre italienischen Mieteinnahmen in Ihrer Steuererklärung im Heimatland angeben – auch wenn die Steuer bereits in Italien einbehalten wurde. Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vor, um eine Doppelbelastung zu vermeiden.
Praktische Tipps für die Verwaltung Ihrer Ferienimmobilie aus der Ferne

Eine Immobilie, die mehrere hundert Kilometer entfernt liegt, erfordert gute Organisation. Einige unverzichtbare Maßnahmen im Überblick.
Einen lokalen Verwalter beauftragen
Für kleine Notfälle, laufende Instandhaltung, die Betreuung von Mietern oder einfach die administrative Abwicklung lohnt es sich oft, mit einer lokalen Hausverwaltung (agenzia immobiliare oder property manager) zusammenzuarbeiten. Deren Honorare sind in der Regel von den deklarierten Mieteinnahmen absetzbar.
Versicherungen: nicht darauf verzichten
In Italien ist eine Wohngebäudeversicherung für Eigentümer gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfehlenswert. Mindestens eine Feuer-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung sollten Sie abschließen. Wenn Sie vermieten, ist eine spezifische Versicherung für locazione turistica (Ferienvermietung) ratsam.
Wiederverkauf und Wertzuwachs vorausplanen
Bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb ist ein Veräußerungsgewinn in Italien steuerpflichtig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Gewinn für Privatpersonen in Italien steuerfrei. Die Erklärungspflicht im Heimatland bleibt dennoch bestehen, wobei das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung findet.
Ferienimmobilie in Italien: Bereit, den Schritt zu wagen?
Eine Ferienimmobilie in Italien zu kaufen ist für EU-Bürger durchaus machbar – vorausgesetzt, man geht mit offenen Augen in den Prozess. Die Steuerbelastung ist höher als bei der prima casa, die Kaufnebenkosten sind erheblich, und die Verwaltung aus der Ferne erfordert Organisationstalent. Wer sich aber gut vorbereitet, findet hier echte Chancen: außergewöhnliche Lebensqualität, in vielen Regionen noch erschwingliche Immobilienpreise und interessante Mietrenditen in touristischen Lagen.
Unser Rat: Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, konsultieren Sie einen Notar und einen auf grenzüberschreitende Immobilientransaktionen spezialisierten Steuerberater. Das ist ein überschaubarer Kostenpunkt im Verhältnis zur Gesamtinvestition – und kann Ihnen erhebliche böse Überraschungen ersparen.
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Häufige Fragen zur Ferienimmobilie in Italien
Können EU-Bürger uneingeschränkt eine Ferienimmobilie in Italien kaufen?
Ja, ohne Einschränkungen. Als Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates können Sie in Italien frei Immobilien erwerben – ob als Erst- oder Zweitwohnsitz. Eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich einen codice fiscale und müssen die italienischen Notarverfahren einhalten.
Was kostet eine Ferienimmobilie in Italien wirklich an laufenden Jahreskosten?
Bei einer Wohnung mit einem Marktwert von 150.000 € und einem Katasterwert von 50.000 € beträgt die jährliche IMU je nach Gemeinde etwa 500 bis 800 €. Zuzüglich TARI (100 bis 300 € je nach Wohnfläche) und gegebenenfalls Hausgeldkosten bewegen sich die laufenden Jahreskosten bei einer mittelgroßen Immobilie häufig zwischen 1.000 und 2.000 €. Diese Beträge variieren je nach Region und Gemeinde erheblich.
Kann man eine Ferienimmobilie in einen Hauptwohnsitz umwandeln, um weniger Steuern zu zahlen?
Ja, das ist technisch möglich, bedeutet aber, dass Sie Ihren rechtlichen Wohnsitz tatsächlich nach Italien verlegen müssen – Sie müssen sich in der Gemeinde anmelden (anagrafe), sich aus dem Auslandsregister Ihres Heimatlandes abmelden und unter Umständen in Italien steuerpflichtig werden. Das ist eine Entscheidung mit weitreichenderen Konsequenzen als eine bloße IMU-Optimierung – insbesondere hinsichtlich Ihrer Gesamtsteuerbelastung, Ihrer Sozialversicherung und Ihrer Rechte im Heimatland. Ohne spezialisierte Beratung sollte man diesen Schritt keinesfalls unüberlegt gehen.



